Die steuerliche Anerkennung von Verträgen mit Angehörigen macht die Finanzverwaltung in der Regel davon abhängig, ob der Vertrag und dessen praktische Handhabung durch die Parteien dem entsprechen, was fremde Dritte tun würden (Fremdvergleich). Die Anforderungen an den Fremdvergleich wurden seit einiger Zeit gelockert. Nicht jede Abweichung vom Fremdüblichen verhindert die steuerliche Anerkennung. Hintergrund ist vor allem zu verhindern, dass private Zuwendungen, z.B. Unterhaltszahlungen, in Betriebsausgaben oder Werbungskosten verwandelt werden, etwa bei Verträgen mit minderjährigen Kindern. Besteht diese Gefahr nicht, z.B. bei Verträgen zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen, etwa erwachsenen Geschwistern, sind die steuerlichen Anforderungen daher weniger streng.

In einem neuen Urteil nimmt der Bundesfinanzhof ausführlich zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen Stellung. Daraus ergibt sich unter anderem:

Wird das Darlehen aus Mitteln gewährt, die dem Darlehensgeber zuvor geschenkt wurden, ist der Fremdvergleich strikt einzuhalten. Diese Gestaltung kommt oft mit minderjährigen Kindern vor. Der Fremdvergleich erfordert insbesondere:

  • Vereinbarungen über die Laufzeit des Darlehens sowie die Art und Zeit der Rückzahlung,
  • Zinsen, die zu den Fälligkeitsterminen gezahlt werden,
  • Gestellung banküblicher Sicherheiten.

Umwandlung von Vergütungen in Darlehen: Wird z.B. bei Arbeits- oder Pachtverträgen mit Angehörigen der Lohn oder Pachtzins nicht ausbezahlt sondern „stehengelassen“, hängen die Anforderungen an den Fremdvergleich unter anderem davon ab, ob die Auszahlung zunächst angeboten wurde. Großzügiger ist die Rechtsprechung bei Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, wenn das Darlehen sonst bei einem fremden Dritten hätte aufgenommen werden müssen. Das Fehlen von Sicherheiten ist z.B. nicht zwangsläufig schädlich.

Je mehr Abweichungen vom Fremdvergleich festzustellen sind, desto mehr ist die steuerliche Anerkennung gefährdet, auch wenn der einzelne Mangel allein nicht schädlich sein würde.

Hinweis:

Grundsätzlich sollte man stets bemüht sein, den Fremdvergleich einzuhalten. Ansonsten drohen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Das neue Urteil kann aber hilfreich sein, falls Streit mit dem Finanzamt entsteht.