Beratung für Berater
Angesichts der Komplexität und Kurzlebigkeit der gesetzlichen Anforderungen stellt es für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte eine besondere Herausforderung dar, spezialisiertes Know-how und Erfahrung auch in komplexen Bereichen vorzuhalten. Nur durch dieses Know-how ist es möglich, der Mandantschaft zu weiterführenden Fragen eine qualifizierte und rechtssichere Beratung anzubieten. Vor diesem Hintergrund haben wir uns unter anderem auf die Beratung und Unterstützung in Spezialfragen spezialisiert.
Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung in allen Fragen rund um Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge, steuerliche Gestaltungsberatung, steuerliche Gutachten, Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen, Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren, Unternehmensstrukturierungen und Konzerngestaltungen, Auslandsengagements und Internationales Steuerrecht.
Eine Zusammenarbeit ermöglicht es Ihnen, Ihren Mandanten kompetente Beratung auch bei Spezialfällen anzubieten und schützt Sie zudem vor Regressansprüchen seitens Ihrer Mandantschaft. Gehen Sie auf „Nummer sicher“ und vertrauen Sie auf das Fachwissen unserer Berater.
Was können wir für Sie tun?
Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen im Rahmen der Gestaltungsberatung in sämtlichen oben genannten Themenfeldern. Wir erstellen Gutachten zu speziellen Fragen und unterstützen Sie und Ihre Mandantschaft bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Bei Betriebsprüfungen helfen wir Ihnen und Ihren Mandanten im Vorfeld und stehen bei Bedarf am Prüfungstag auch vor Ort zur Verfügung. Wir begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen, schulen Ihre Mitarbeiter und Mandantschaft und unterstützen Sie bei sämtlichen Fragestellungen aus unseren Beratungsgebieten telefonisch (Helpdesk), schriftlich und persönlich.
Vertraulich? Mit Sicherheit!
Als Spezialisten möchten wir das jeweilige Problem Ihres Mandanten lösen. Ihre bestehende Mandantenbeziehung werden wir respektieren, denn Mandantenschutz und Verschwiegenheit sind für uns selbstverständlich. Dies geben wir Ihnen gerne schriftlich.