Zum 01.01.2019 hat sich der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € auf 9,19 € pro Stunde erhöht. Für Minijobber kann diese Anhebung durchaus Folgen haben, denn bei gleichbleibender Arbeitszeit erzielen sie nun möglicherweise ein Monatseinkommen, das über der Minijobgrenze von 450 € pro Monat liegt.

Dadurch können plötzlich Sozialversicherungsbeiträge für die Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung anfallen. Wer nicht sozialversicherungspflichtig werden möchte, muss also seine Arbeitszeit reduzieren. Die gleiche Problematik tritt zum 01.01.2020 ein, denn dann wird der Mindestlohn erneut erhöht (auf 9,35 €), so dass die derzeit  rund 7,5 Mio. Minijobber in Deutschland weiter unter Druck geraten. Bislang hat das Bundesministerium für Arbeit eine Anhebung der 450-€-Grenze abgelehnt.