Ab dem 01.01.2021 steigt die Pendlerpauschale von 30 cent auf 35 Cent – und zwar ab dem 21. Entfernungskilometer, der zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers liegt. Für Entfernungen bis 20 Kilometer bleibt es bei der Pauschale von 30 cent.

Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen (Grundfreibetrag für Ledige 2021: 9.696 €) und deshalb keine Steuern zahlen müssen, profitieren nicht von der erhöhten Entfernungspauschale. Sie erhalten deshalb ab 2021 eine sogenannte Mobilitätsprämie (ebenfalls bis 2026 befristet): Ist ihr einfacher Weg zur Arbeit weiter als 20 Kilometer, erhalten sie ab dem 21. Kilometer 14 % des erhöhten Kilometersatzes (2021 bis 2023 also 4,9 Cent pro Kilometer) ausgezahlt.