Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren rasant angestiegen. Deshalb will die Bundesregierung den Neubau von Mietwohnungen durch steuerliche Anreize fördern. Konkret sollen gefördert werden:

  • Die Anschaffung neuer Gebäude,
  • Die Anschaffung neuer Eigentumswohnungen,
  • Die Herstellung neuer Gebäude sowie
  • Die Anschaffung sogenannter Betriebswohnungen.

Die Förderung in Form einer Sonderabschreibung kann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben neben der Gebäudeabschreibung abgezogen werden. Die Herstellungs- oder Anschaffungskosten dürfen 3000€ je Quadratmeter nicht übersteigen.

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Jahr können dann jeweils 10 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Förderfähig sind allerdings maximal 2000€ je Quadratmeter Wohnfläche. Zum einen setzt die Förderung voraus, dass das Gebäude bzw. die Wohnung nach der Anschaffung oder Herstellung mindestens zehn Jahre vermietet werden. Zum anderen müssen sie in einem sogenannten Fördergebiet liegen. Das sind insbesondere Gemeinden mit den Mietstufen IV bis VI, deren Mietniveau mindestens 5 % über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Gefördert wird die Herstellung bzw. Anschaffung dann, wenn der Bauantrag nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2019 gestellt worden ist. Letztmals soll die Förderung für das Jahr 2022 gewährt werden.

Hinweis:

Die Bundesregierung hat es zwar eilig, die Neuregelung unterliegt aber dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Wenn diese zugestimmt und das Gesetz seine finale Form erreicht hat, informieren wir Sie noch einmal über die Einzelheiten.