In unserer Mai-Ausgabe haben wir unter anderem darüber berichtet, dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Steuerpflicht von Erstattungszinsen als verfassungsgemäß erachtet hat. Seither hat auch die Finanzverwaltung diese Entscheidung bestätigt und die Finanzbehörden angewiesen, sie anzuwenden.

Da zeitgleich allerdings auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil eingelegt wurde, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine höchstrichterliche Klärung der Frage noch aussteht.