Der Fall Hoeneß hat gezeigt, dass eine Selbstanzeige nur dann in die Straffreiheit führt, wenn der Steuerhinterzieher in vollem Umfang gesteht. Offenbart er sich hingegen nur nach und nach, bleibt ihm die erhoffte Amnestie verwehrt.

Bürger, die ihre steuerlichen Verstöße in Zukunft durch eine Selbstanzeige bereinigen wollen, geraten nun weiter unter Druck: Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, die Hürden für eine wirksame Selbstanzeige künftig deutlich höher zu legen. Aus der Finanzministerkonferenz am 27.03.2014 wurden erste Eckpunkte bekannt:

Erhöhter Strafzuschlag: Momentan wird nur dann von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn der reuige Steuersünder einen 5 %igen Strafzuschlag auf die hinterzogene Steuer zahlt (gilt bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 €). Künftig soll sich dieser auf mindestens 10 % belaufen.

Delikte unter 50.000 €: Die Finanzminister prüfen, ob künftig auch hinterzogene Beträge von weniger als 50.000 € mit einem Strafzuschlag belegt werden können.

Offenlegungszeitraum: Demnächst soll der Steuerbetrüger seine Einnahmen für die letzten zehn Jahre nacherklären müssen; dieser Zeitraum gilt bisher nur für Hinterziehungssummen ab 50.000 €.

Hinterziehungszinsen: Künftig soll der Steuerbetrüger die 6 %igen Hinterziehungszinsen sofort zahlen müssen, damit die Selbstanzeige wirksam ist.

Hinweis: Nicht zuletzt wegen der prominenten Steuerbetrüger der letzten Zeit ist der politische Druck, Steuerstraftäter mit aller Härte zu verfolgen, deutlich angestiegen. Auch im Hinblick auf diesen Aspekt wird das Gesamtpaket zur Verschärfung der Selbstanzeige wahrscheinlich zeitnah geschnürt.