In der Ausgabe 10/15 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Die Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 300€ hat es aus der Entwurfsfassung doch nicht in den finalen Gesetzestext geschafft. Es bleibt also dabei, dass eine vereinfachte Rechnung nur Kleinbeträgen bis 150€ zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Hinweis: Da auch weitere Punkte, wie die Vereinfachung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter, nicht umgesetzt wurden, ist die Bundesregierung gefordert, zur Vereinfachung des Steuerrechts weiter aktiv zu werden.