Über die Reform der Grundsteuer wird schon seit Jahren gestritten. Kritisiert wird vor allem die Bewertung von Grundstücken, die auf der Grundlage der Einheitswerte von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern erfolgt. Der Bundesfinanzhof hält eine Neubewertung für dringend geboten und mehrere Beschwerden dazu haben bereits das Bundesverfassungsgericht erreicht.
Nun haben sich die Landesfinanzminister auf ein neues Bewertungsmodell geeinigt: Demnach soll die Bewertung der Grundstücke künftig mit dem Verkehrswert erfolgen. Aufbauten sollen mit festen Kriterien schematisch angesetzt werden. Der Vorschlag der Landesfinanzminister sieht zudem eine Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Grundsteuermesszahl vor. Damit sollten vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, eine Mehrbelastung ihrer Bürger gegenüber dem bisherigen Bewertungssystem zu vermeiden.