Das Zollkodex-Anpassungsgesetz (alias JSTG 2015) konnte Ende letzten Jahres nur deshalb verabschiedet werden, weil die Bundesregierung dem Bundesrat versprochen hatte, dessen nicht umgesetzte Änderungswünsche Anfang 2015 gesetzlich zu berücksichtigen. Das versprochene Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz ist auch schon in Vorbereitung, allerdings sollen die geplanten Änderungen größtenteils erst ab 2016 gelten:

  • Der ertragsteuerliche Begriff ,,Inland“ soll erweitert werden, damit künftig auch ausländische Gesellschaften – etwa im Offshore-Bereich – in Deutschland Steuern zahlen.
  • Bei Investitionsabzugsbeträgen soll die obligatorische Funktionsbezeichnung für die geplanten Investitionsgüter entfallen. Somit dürfte es Unternehmern künftig leichterfallen, Investitionsabzugsbeträge geltend zu machen.
  • Bei Körperschaften soll rückwirkend zum 01.01.2010 die Verlustrechnung bei konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.
  • Werden Einbringungsvorgänge nach dem Umwandlungssteuergesetz nach dem 31.12.2014 beschlossen, sollen Gegenleistungen, die neben den Anteilen gezahlt werden, nur noch bis zu 300.000€ bzw. 25 % des Buchwerts möglich sein. (Der ,,Porsche-Deal“ wäre somit nicht mehr möglich.)

Nach den Eingaben der Verbände und beteiligten Referate hat das Bundeskabinett Ende März den Weg frei gemacht für das reguläre parlamentarische Verfahren. Wir beobachten den weiteren Verlauf für Sie und informieren Sie bei Fortschritten.