Auch einem angestellten GmbH-Geschäftsführer, dem im Anstellungsvertrag die Privatnutzung seines Dienstwagens verboten ist, kann nicht unterstellt werden, dass er sich über das Verbot hinweggesetzt habe. Es gebe keinen Erfahrungssatz, dass angestellte Geschäftsführer Nutzungsverbote stets übertreten. Vielmehr müssen konkrete Feststellungen einen Verstoß belegen. Auch dies hat der Bundesfinanzhof in den neuen Urteilen festgestellt.

 

Ebenso entschied das Gericht zum Fall eines aus der Unternehmerfamilie stammenden Geschäftsführers. Auch bei diesem kann nicht unterstellt werden, dass das Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde.

 

Hinweis: Bei den Feststellungen zur möglichen Privatnutzung wird dann wohl auch der Aspekt eine Rolle spielen, ob dem Geschäftsführer ein angemessener Privatwagen zur Verfügung stand.