Wird ein Grundstückskaufvertrag rückgängig gemacht, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der Grunderwerbsteuer beantragt werden. Einer der begünstigten Fälle besteht darin , dass die Vertragsparteien vor Übergang des Eigentums an dem Grundstück innerhalb von zwei Jahren den Kaufvertrag rückgängig machen. Dazu müssen sie sich wirtschaftlich so stellen, als sei der Kaufvertrag nicht abgeschlossen worden. Der Veräußerer muss seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangen, er muss wieder frei über das Grundstück verfügen können.

Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung in der Regel nicht erfüllt, wenn gleichzeitig mit der Rückgängigmachung des ursprünglichen Kaufvertrages ein neuer Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wird. In diesem Fall kann der ursprüngliche Verkäufer nicht frei über das Grundstück verfügen, da er vor Wirksamwerden des Vertrages nicht aus dem ursprünglichen Vertrag entlassen wird. In zwei neuen urteilen schränkt der Bundesfinanzhof dies jedoch ein. Wenn es dem Erstkäufer bei Aufhebung des Kaufvertrages gleichgültig ist, an wen das Grundstück weiterverkauft wird, ist eine Erstattung der Grunderwerbsteuer für den ursprünglichen Kaufvertrag möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Gestellung eines Ersatzkäufers verlangt hat.