Bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige oder nicht? Eine Frage, die mit ungeheurem politischen Druck beantwortet werden will. Dementsprechend ist der Entwurf eines ,,Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ bereits auf den Weg gebracht und soll noch zum 01.01.2015 in Kraft treten. Ende September hat ihn das Bundeskabinett beschlossen; über den Ausgang der ausstehenden Verhandlungen werden wir in Kürze informieren können. Bisher zeichnet sich folgendes Bild ab:

1. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bleibt bestehen,

2. allerdings nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € (bisher 50.000 €).

3. Bei Hinterziehung bestimmter ausländischer Kapitalerträge soll erst nach 20 Jahren eine Verjährung eintreten ( bisher 10 Jahre).

4. Die Strafzahlung werden je nach Hinterziehungshöhe gestaffelt (bisher 5 %, künftig zwischen 10 % und 20 %).

5. Ohne vorherige Zahlung der Hinterziehungszinsen ist keine Strafbefreiung möglich.