Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für 2012 sind nur noch bei Anträgen bis 30.11.2012 eintrag- oder änderbar (beim Wohnsitzfi nanzamt). Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2012, ggf. gilt eine Ersatzbescheinigung des Finanzamtes für 2011 oder 2012. Änderungen sind beim Wohnsitzfi nanzamt zu beantragen. Hierdurch können Sie schon jetzt an überzahlte Lohnsteuer kommen. Eintragbar sind u.a. Verluste aus anderen Einkünften, Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Unterhalt, Unwetterschäden), Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 1000 € übersteigen und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die meisten dieser Ausgaben sind nur eintragbar, wenn sie (ggf. mehrere zusammen) die Antragsgrenze von 600 € übersteigen. Arbeitnehmer mit mehreren Lohnsteuerkarten können sich auf einer 2. oder weiteren Karte einen Freibetrag für auf der 1. Karte nicht ausgenutzte Freibeträge eintragen lassen. Bis zum 30.11.2012 können Ehegatten die Kombination ihrer Lohnsteuerklassen ändern lassen.

Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können auch das Faktorverfahren wählen. Danach erhält jeder Ehegatte die Steuerklasse IV. Auf der Lohnsteuerkarte wird ein Faktor unter 1 eingetragen. Mit diesem wird die Lohnsteuer nach Klasse IV vervielfacht, also verringert. Der Faktor wird so errechnet, dass der Lohnsteuerabzug während des Jahres bei beiden Ehegatten insgesamt etwa so hoch ist, wie die sich bei Zusammenveranlagung ergebende Steuer. Der Antrag kann ebenfalls noch bis zum 30.11.2012 gestellt werden, ebenso ein Antrag auf Änderung eines Faktors.

Hinweis: Der Wechsel der Steuerklasse kann für Arbeitslosengeld und andere Lohnersatzleistungen nachteilig sein, dies gilt auch für das Faktorverfahren.